Immobilien

Beim Hauskauf ist es entscheidend, alle rechtlichen und finanziellen Aspekte im Blick zu behalten. Neben den klassischen Kaufnebenkosten wie NotargebührenMaklerprovisionen und Renovierungskosten stellen auch die Finanzierung und die Vertragsprüfung zentrale Herausforderungen dar. Ohne Eigenkapital sind alternative Finanzierungsmodelle zu prüfen – hier unterstützen wir Sie mit rechtlicher Expertise.

Auch beim Hauskauf im Ausland – etwa in Österreich, Italien oder Spanien – begleiten wir Sie bei der Prüfung ausländischer Rechtsnormen, sprachlicher Barrieren und länderspezifischer Besonderheiten. Unsere internationale Ausrichtung mit Partnern in den USA ermöglicht eine fundierte Beratung bei grenzüberschreitenden Immobiliengeschäften.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vertragsgestaltung: Wir prüfen und erstellen rechtssichere Kaufverträge, die Ihre Interessen als Käufer schützen – insbesondere bei Themen wie versteckten MängelnBaugenehmigungenGrundbucheinträgen oder Energieausweisen. Auch bei der Besichtigung und der Einschätzung des baulichen Zustands unterstützen wir Sie mit unserem Netzwerk aus Sachverständigen.

Immobilienerwerb

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung in allen Phasen des Immobilienerwerbs und -verkaufs. Wir beraten Sie fundiert bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Immobilientransaktionen, gestalten und prüfen Kaufverträge individuell und sorgen dafür, dass Ihre Interessen rechtlich wirksam verankert sind. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei allen Fragen rund um die Finanzierung, unterstützen bei der Abwicklung notarieller Vorgänge und stellen sicher, dass alle Eintragungen im Grundbuch korrekt erfolgen.

Agent & Makler

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen, klären über die Voraussetzungen für Provisionsansprüche auf und vertreten Ihre Interessen bei Streitigkeiten zwischen Maklern, Käufern und Verkäufern. Dabei prüfen wir insbesondere, ob die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten wurden, ob ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist und ob die vereinbarte Provision rechtlich durchsetzbar ist. Gerade bei Immobiliengeschäften mit mehreren Beteiligten oder bei unklaren Vertragsverhältnissen kann es schnell zu Konflikten kommen – hier sorgen wir für Klarheit und schützen Ihre wirtschaftlichen Interessen.

Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWe)

Darüber hinaus beraten wir Sie im Wohnungseigentumsrecht (WEG) sowie im Mietrecht umfassend. Im WEG-Recht unterstützen wir Eigentümer, Verwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Beschlussfassungen. Wir begleiten Sie bei Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft, etwa bei baulichen Veränderungen, der Nutzung von Gemeinschaftseigentum oder der Durchsetzung von Hausgeldforderungen. Auch bei der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen oder der Klärung von Verwalterbefugnissen stehen wir Ihnen mit unserer juristischen Expertise zur Seite.

Aufteilung

Wenn beim Hauskauf versteckte Mängel auftreten, kann dies zu Streitigkeiten und rechtlichen Problemen führen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Käufer zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie angemessen entschädigt werden, wenn Mängel auftreten. Als Verkäufer kann ein Anwalt Ihnen helfen, mögliche Haftungsrisiken zu minimieren, indem Sie entsprechende Klauseln im Kaufvertrag aufnehmen.

Bau- und Projektplanung

Bei Bauprojekten und geplanten Umbauten begleiten wir Sie von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung mit umfassender rechtlicher Unterstützung. Wir prüfen Bauverträge auf rechtliche Fallstricke, beraten Sie zu Vertragsinhalten wie Leistungsbeschreibungen, Fristen, Gewährleistung und Zahlungsmodalitäten und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gegenüber Bauunternehmen, Architekten und Projektbeteiligten gewahrt bleiben. Darüber hinaus unterstützen wir Sie im gesamten Genehmigungsprozess – von der Bauvoranfrage über die Einreichung des Bauantrags bis hin zur Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Dabei achten wir darauf, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie denkmal- oder naturschutzrechtliche Anforderungen.

Auch bei der rechtlichen Bewertung von Umbauten im Bestand – etwa bei Eigentumswohnungen oder denkmalgeschützten Gebäuden – stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir klären, ob bauliche Maßnahmen zustimmungspflichtig sind, welche Genehmigungen erforderlich sind und wie Sie Ihre Vorhaben rechtssicher umsetzen können.

Haftung von Architekten

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Haftung von Architekten. Architekten tragen eine zentrale Verantwortung für die Planung, Koordination und Überwachung von Bauvorhaben. Kommt es zu Planungsfehlern, Bauverzögerungen oder Mängeln, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftung des Architekten bestehen – etwa bei Verstößen gegen die anerkannten Regeln der Technik, bei unzureichender Bauüberwachung oder bei fehlerhafter Kostenschätzung. Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang Ansprüche gegen Architekten geltend gemacht werden können, und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Genehmigungsprozess 

Ein zentraler Bestandteil jedes Bauvorhabens ist der Genehmigungsprozess – ein komplexes Verfahren, das sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Anforderungen umfasst. Wir begleiten Sie in jeder Phase dieses Prozesses und sorgen dafür, dass Ihr Projekt rechtlich abgesichert und effizient umgesetzt werden kann.

Bereits in der Planungsphase prüfen wir, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist und welche Unterlagen erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem Bauzeichnungen, Lagepläne, statische Nachweise, Brandschutzkonzepte und Nachweise zur Energieeffizienz. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Dokumente und koordinieren die Kommunikation mit Architekten, Fachplanern und Behörden.

Im Rahmen der Bauvoranfrage klären wir für Sie, ob das geplante Vorhaben grundsätzlich mit dem geltenden Bauplanungsrecht vereinbar ist – insbesondere mit dem Bebauungsplan oder den Vorgaben des § 34 BauGB bei unbeplanten Innenbereichen. So lassen sich spätere Verzögerungen oder Ablehnungen vermeiden. Bei der Einreichung des Bauantrags achten wir darauf, dass alle formellen und materiellen Anforderungen erfüllt sind und begleiten Sie bei Rückfragen oder Nachforderungen der Bauaufsichtsbehörde.

Darüber hinaus beraten wir Sie zu Sondergenehmigungen, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden, bei Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften oder bei Vorhaben im Außenbereich. Auch bei der Einbindung von Nachbarn – etwa im Rahmen des Nachbarbeteiligungsverfahrens – stehen wir Ihnen zur Seite und helfen, Konflikte frühzeitig zu vermeiden oder rechtssicher zu lösen.

Sollte es zu Problemen im Genehmigungsverfahren kommen, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber der Behörde, legen Widerspruch ein oder führen verwaltungsgerichtliche Verfahren, um Ihre Baugenehmigung durchzusetzen. Unser Ziel ist es, Ihr Projekt rechtlich abzusichern und gleichzeitig praktikable Lösungen zu finden, damit Sie Ihre baulichen Ziele ohne unnötige Verzögerungen verwirklichen können.

Umbauten

Auch bei geplanten Umbauten – sei es im privaten Wohnbereich, bei vermieteten Objekten oder in gewerblich genutzten Immobilien – stehen wir Ihnen mit umfassender rechtlicher Beratung zur Seite. Umbauten können zahlreiche rechtliche Fragestellungen aufwerfen, insbesondere wenn sie in bestehende bauliche Strukturen eingreifen oder das Gemeinschaftseigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreffen.

Wir prüfen für Sie, ob Ihr Umbauvorhaben genehmigungspflichtig ist, ob es mit dem geltenden Baurecht, dem Bebauungsplan oder der Landesbauordnung vereinbar ist und ob Nachbarn oder Miteigentümer zustimmen müssen. Gerade bei baulichen Veränderungen in Eigentumswohnungen – etwa dem Einbau neuer Fenster, dem Ausbau des Dachgeschosses oder der Umnutzung von Räumen – ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung unerlässlich, um spätere Konflikte oder Rückbauverpflichtungen zu vermeiden.

Handwerks- und Bauunternehmen

Die Zusammenarbeit mit Handwerks- und Bauunternehmen ist ein zentraler Bestandteil jedes Bau- oder Umbauprojekts – und zugleich eine häufige Quelle rechtlicher Konflikte. Ob es um die Auswahl geeigneter Firmen, die Vertragsgestaltung oder die Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln geht: Wir stehen Ihnen mit unserer rechtlichen Expertise zur Seite, um Ihre Interessen als Bauherr oder Eigentümer umfassend zu schützen.

Bereits vor der Beauftragung prüfen wir die rechtliche Zuverlässigkeit und Bonität potenzieller Auftragnehmer und beraten Sie bei der Auswahl geeigneter Vertragspartner. Ein besonderer Fokus liegt auf der rechtssicheren Gestaltung von Werkverträgen nach BGB oder VOB/B. Wir achten darauf, dass Leistungsbeschreibungen klar formuliert, Fristen realistisch gesetzt und Zahlungsmodalitäten transparent geregelt sind. So lassen sich spätere Streitigkeiten über Leistungsumfang, Bauzeitverzögerungen oder Nachtragsforderungen vermeiden.

Kommt es dennoch zu Problemen – etwa durch mangelhafte Ausführung, Terminüberschreitungen oder verweigerte Nachbesserungen – vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir setzen Ihre Gewährleistungsansprüche durch, begleiten Sie bei der Beweissicherung und übernehmen die rechtliche Kommunikation mit den beteiligten Unternehmen. Auch bei der außergerichtlichen Streitbeilegung oder in gerichtlichen Auseinandersetzungen stehen wir Ihnen als erfahrene Partner zur Seite.

Darüber hinaus beraten wir Sie zu Fragen der Bauüberwachung, zur Haftung von Subunternehmern und zur Absicherung Ihrer Ansprüche durch Sicherheiten wie Bürgschaften oder Abschlagszahlungen. Unser Ziel ist es, dass Ihr Bauvorhaben nicht nur technisch, sondern auch rechtlich auf einem soliden Fundament steht.

Steuerliche Gestaltung

Immobilien sind nicht nur ein bedeutender Vermögenswert, sondern auch ein zentrales Element strategischer Steuerplanung. Eine vorausschauende steuerliche Gestaltung kann helfen, erhebliche finanzielle Vorteile zu realisieren – sei es beim Erwerb, bei der Nutzung, bei der Veräußerung oder bei der Übertragung im Rahmen der Nachfolge.

Wir beraten Sie umfassend zu allen steuerrechtlichen Aspekten rund um Ihre Immobilie. Bereits beim Kauf oder Verkauf prüfen wir die steuerlichen Auswirkungen – etwa im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer, Spekulationsfristen oder die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen. Bei vermieteten Immobilien analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten zur Abschreibung, zur steuerlichen Geltendmachung von Werbungskosten und zur Optimierung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der steuerlich optimierten Übertragung von Immobilienvermögen im Rahmen von Schenkung oder Erbschaft. Wir entwickeln individuelle Nachfolgelösungen, die sowohl zivilrechtlich als auch steuerlich durchdacht sind – etwa durch die Nutzung von Freibeträgen, Nießbrauchmodellen oder Familiengesellschaften. Dabei arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Notaren zusammen, um eine ganzheitliche und rechtssichere Strukturierung Ihres Immobilienvermögens zu gewährleisten.

Auch bei der Umstrukturierung von Immobilienportfolios, der Gründung von Immobiliengesellschaften oder der steuerlichen Behandlung von Bauprojekten stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre steuerliche Belastung zu minimieren und gleichzeitig Ihre Vermögenswerte langfristig zu sichern.

Preisgestaltung – den Immobilienwert rechtssicher bestimmen

Die Festlegung eines realistischen und rechtlich fundierten Verkaufspreises ist ein entscheidender Schritt beim Immobilienverkauf. Dabei spielen nicht nur Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie eine Rolle, sondern auch rechtliche Rahmenbedingungen wie bestehende Mietverhältnisse, Baulasten oder Nutzungsbeschränkungen. Ein erfahrener Anwalt kann Sie dabei unterstützen, den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie unter Berücksichtigung aller rechtlichen Faktoren zu ermitteln und eine fundierte Preisstrategie zu entwickeln. So vermeiden Sie Unterbewertungen ebenso wie unrealistische Preisforderungen, die potenzielle Käufer abschrecken könnten.

Rechtliche Vorgaben beim Immobilienverkauf

Versteckte Mängel an der Immobilie können nach dem Verkauf zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Als Verkäufer haften Sie unter bestimmten Umständen für Schäden, die dem Käufer erst nachträglich auffallen. Ein Anwalt hilft Ihnen, Ihre Haftungsrisiken zu erkennen und durch sorgfältige Vertragsgestaltung zu minimieren – etwa durch wirksame Gewährleistungsausschlüsse oder Offenlegungspflichten. Käufer wiederum profitieren von anwaltlicher Unterstützung, um ihre Rechte bei Mängeln durchzusetzen und gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

Haftung bei Mängeln

Wenn beim Verkauf versteckte Mängel auftreten, kann dies zu Streitigkeiten und rechtlichen Problemen führen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Verkäufer zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie angemessen entschädigt werden, wenn Mängel auftreten. Als Käufer kann ein Anwalt Ihnen helfen, mögliche Haftungsrisiken zu minimieren, indem Sie entsprechende Klauseln im Kaufvertrag aufnehmen.

Vertragsgestaltung

Ein Immobilienkaufvertrag muss nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern auch die individuellen Interessen beider Parteien widerspiegeln. Ein erfahrener Anwalt sorgt dafür, dass der Vertrag klar, vollständig und rechtlich durchsetzbar ist. Er berücksichtigt dabei alle relevanten Aspekte – von Zahlungsmodalitäten über Übergaberegelungen bis hin zu Rücktrittsrechten – und schützt Sie vor unklaren oder nachteiligen Klauseln. So lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden und der Verkauf rechtssicher abwickeln.

Kaufinteressenten

Nicht jeder Kaufinteressent ist auch ein verlässlicher Vertragspartner. Unerwartete Rücktritte, fehlende Finanzierungszusagen oder unklare Absichten können den Verkaufsprozess erheblich verzögern oder gefährden. Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, die Seriosität und Zahlungsfähigkeit potenzieller Käufer zu prüfen, rechtssichere Reservierungsvereinbarungen zu treffen und klare Bedingungen für den Vertragsabschluss zu formulieren.

Bonität des Käufers

Die Zahlungsfähigkeit des Käufers ist ein zentrales Element für den erfolgreichen Abschluss eines Immobilienverkaufs. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Bonität des Käufers zu überprüfen, Finanzierungsnachweise rechtlich einzuordnen und vertragliche Regelungen zu treffen, die Ihre Interessen im Falle von Zahlungsausfällen oder Verzögerungen schützen. So stellen Sie sicher, dass der Verkauf nicht an der Finanzierung scheitert.

Energieausweis

Beim Verkauf einer Immobilie ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Ein Anwalt prüft, ob der Ausweis korrekt erstellt wurde, den aktuellen Anforderungen entspricht und rechtzeitig übergeben wird. So vermeiden Sie Bußgelder und stellen sicher, dass der Verkauf nicht durch formale Fehler gefährdet wird.


Immobilienrecht in München: Roski & Associates stehen an ihrer Seite

Die Anwälte von Roski & Partner in München haben langjährige Erfahrung im Immobilien- und Vertragsrecht und können Sie bei allen Fragen und Herausforderungen rund um den Hauskauf oder -verkauf unterstützen. Sie können sicherstellen, dass Sie den Kaufvertrag vollständig verstehen und dass Ihre Rechte als Käufer oder Verkäufer geschützt sind.

Unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen ermöglichen es uns, für unsere Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Wir setzen uns mit großem Engagement für Ihre Rechte ein und unterstützen Sie bei allen juristischen Fragen rund um den Immobilienerwerb.

Wenn Sie eine kompetente juristische Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Roski & Associates · München
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