Vermieten

Als Vermieter sind Sie darauf angewiesen, zuverlässige Mieter zu finden, die Ihre Immobilie respektieren und den vereinbarten Mietvertrag einhalten.

Probleme beim Vermieten in München

Leider kann es in manchen Fällen zu Problemen kommen, die das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter belasten. Wenn Sie in einer solchen Situation stecken, sind Sie nicht alleine. Hier sind einige häufige Probleme, die Vermieter haben und wie Sie als Vermieter damit umgehen können.

Mietrückstände

Wenn Ihr Mieter Mietrückstände hat, sollten Sie ihn schriftlich auffordern, die offenen Beträge zu begleichen. Wenn dies nicht fruchtet, können Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Zahlung einzufordern. Eine andere Option ist, eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen, um den Mieter zu unterstützen und den Auszug zu vermeiden.

Mietnomaden

Wenn Sie Probleme mit Mietnomaden haben, müssen Sie schnell handeln. In solchen Fällen sollten Sie einen Anwalt für Mietrecht hinzuziehen, um den rechtlichen Weg einzuleiten. Eine andere Option ist, eine Mietkautionsversicherung abzuschließen, um sich gegen solche Fälle abzusichern.

Beschädigte Wohnung

Wenn Ihr Mieter die Wohnung beschädigt hat, sollten Sie ihn auffordern, den Schaden zu begleichen. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie die Kaution einbehalten oder gegebenenfalls Schadenersatzforderungen stellen.

Lärmbelästigung

Lärmbelästigung kann ein häufiges Problem sein, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Hier empfiehlt es sich, den Mieter schriftlich darauf hinzuweisen und gegebenenfalls den Vertrag zu kündigen, wenn sich das Verhalten nicht ändert.

Nebenkostenabrechnungen

Nebenkostenabrechnungen können ebenfalls ein Streitpunkt sein. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie alle Abrechnungen rechtzeitig und transparent erstellen und den Mieter gegebenenfalls auf Abweichungen hinweisen.

Kündigung

Bei der Vermietung von Wohnungen gibt es nur wenige Kündigungsgründe, die Erfolg haben. Dazu gehört der Eigenbedarf als Kündigungsgrund. Sie können die Wohnung kündigen, wenn Sie selbst in der Wohnung wohnen wollen oder nahe Verwandte (Zum Beispiel die Kinder oder Eltern) Auch, sobald der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist können Sie kündigen. Oder der Mieter beschädigt die Wohnung. Sie können kündigen, wenn der Mieter Sie beleidigt oder Gewalt anwendet oder Strafgesetze verletzt (zum Beispiel: der Mieter handelt mit Drogen)

Vertragsverletzung

Wenn der Mieter gegen den Mietvertrag verstößt, sollten Sie ihn schriftlich darauf hinweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Untervermietung

Überprüfen Sie, ob eine Untervermietung im Mietvertrag erlaubt ist. Wenn nicht, sollten Sie den Mieter schriftlich darauf hinweisen und gegebenenfalls den Vertrag kündigen.

Räumungsklage

Wenn der Mieter die Wohnung nicht verlassen will, sollten Sie eine Räumungsklage einreichen. Ein Anwalt für Mietrecht kann Sie in diesem Fall unterstützen.

Sonstiges unangemessenes Verhalten

Wenn der Mieter unangemessenes Verhalten zeigt, sollten Sie ihn schriftlich darauf hinweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Schimmel in der Wohnung

Überprüfen Sie, ob das Problem aufgrund von Baumängeln entsteht. Wenn ja, sollten Sie den Mangel beheben lassen. Wenn das Problem auf das Verhalten des Mieters zurückzuführen ist, sollten Sie ihn schriftlich darauf hinweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte

Der Mietvertag

Wenn Sie auf der Suche nach einem Mietvertrag sind, erklärt dieser Artikel, wie ein Mietvertrag zustande kommt und welche typischen Vereinbarungen in einem Mietvertrag enthalten sind, einschließlich der Mietdauer, Mietzahlungen, Kaution, Reparatur- und Instandhaltungsverantwortlichkeiten sowie Kündigungs- und Nutzungsklauseln.

Welchen Mietvertrag brauche ich?

Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Sie können auch im Gespräch einen Mietvertrag vereinbaren, wenn es beiden Gesprächspartner ernst ist. Jedenfalls mit dem Umzug haben Sie einen Mietvertrag abgeschlossen.

Normalerweise wird der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen.

Gerade Vermieter müssen durch einen schriftlichen Mietvertrag vorteilhafte Vereinbarungen durchzusetzen. Um Sicherheiten (die Kaution) bekommen und zu Beweiszwecken, falls Jahre später niemand mehr weiß was genau vereinbart wurde.

Ohne schriftlichen Mietvertrag? Was gilt im Mietverhältnis?

Ohne schriftlichen Vertrag gilt das Gesetz. Im Mietrecht gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die alles mögliche vom Mangel, bis zur Hinterlegung der Kaution und dem Auszug regeln. Im Mietvertrag werden durch Klauseln, soweit es zulässig ist, versucht ungüstige Gesetze zu umgehen.

Wenn zwar ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen aber unwirksam ist gilt das Gleiche. Es gilt also das Gesetz und zur Miethöhe der überwiesene Betrag.

Generell ist es für den Vermieter nachteilhaft, wenn kein Mietvertrag abgeschlossen wird, weil das Gesetz sehr günstig für den Mieter ist.

Wo finde ich eine Vorlage oder ein Muster für einen Mietevertrag?

Vermieter nutzen gerne die Vorlage des Grundstückseigentümerverbandes „Haus & Grund“, weil dort in der Mustervorlage Vereinbarungen zu finden sind, die den Vermieter bevorzugen. Mieter nutzen gerne die Vorlage der Mietervereine e.V., die die Interessen der Mieter schützen.

Die Nutzung einer Vorlage kann aber gefährlich werden.

So sind alle Schönheitsreparaturklauseln in alten Vorlagen von Haus & Grund unwirksam, weil wenn viele Mietverhältnisse auf die gleiche Vorlage zurückgreifen die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Bundesgerichtshof die Mustervorlage für unwirksam erklärt.

Welche Regelungen sind für Mieter Vorteilhaft?

Günstig für den Mieter sind: Ausschluss der Eigenbedarfskündigung, automatische Zustimmung zur Untervermietung, Verzicht auf die Mängelanzeige, Tierhaltungserlaubnis.

Welche Vereinbarungen sind für Vermieter vorteilhaft?

Klauseln zu Schönheitsreparaturen, Begehungsrechten, Kleinreparaturen oder zur Kautionsleistung bevorzugen den Vermieter. Gerade die Kaution ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ohne Klausel zur Leistung einer Kaution ist der Mieter nicht verpflichtet Kaution zu bezahlen.

UNSER NETZWERK FÜR VERMIETER

Rechtsanwaltskanzlei für Vermieter in München

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Unsere Anwälte haben langjährige Erfahrung im Mietrecht und sind bestens vertraut mit den komplexen und ständig wechselnden Gesetzen und Vorschriften in diesem Bereich. Wir vertreten Sie in allen Angelegenheiten, angefangen von der Erstellung von Mietverträgen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

Unser Netzwerk in München umfasst Gutachter, Behörden, Gerichte, Sachverständige, Hausverwaltungen und Handwerker, die wir gerne für Sie kontaktieren, um Ihnen eine umfassende Unterstützung zu bieten. Wir haben eine langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit diesen Partnern und können Ihnen somit die bestmögliche Beratung und Unterstützung bieten.

Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Service zu bieten, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Wir möchten, dass Sie sich jederzeit auf uns verlassen können, um alle Fragen rund um das Vermieten zu klären. Unsere Anwälte sind jederzeit für Sie erreichbar und nehmen sich gerne Zeit für ein persönliches Gespräch.

Wenn Sie also einen zuverlässigen Partner suchen, der Sie in allen rechtlichen Fragen rund um das Vermieten unterstützt, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind gerne für Sie da und freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.

Der Vermieterverein München

Ziel des Vermieter- und Wohnungseigentümervereins München e.V. ist es, durch intensive rechtliche Beratung die Interessen der Vermieter und Verpächter zu wahren sowie der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer gegenüber Dritten zu stärken. Lassen Sie sich zukünftig bei allen Fragen rund um das Vermieten kostenlos vom Vermieterverein beraten. Der Vermieterverein stellt Ihnen kostenlose Vorlagen zu wirksamen, vorteilhaften Mietverträgen zur Verfügung. Werden Sie Mitglied.


VERMIETEN IN MÜNCHEN: ROSKI & PARTNER STEHEN AN IHRER SEITE

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